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   LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,6817
LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER (https://dejure.org/2016,6817)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER (https://dejure.org/2016,6817)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER (https://dejure.org/2016,6817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt; Vermeidung erheblicher Eingriffe; Gegenwärtige Notlage; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Bewerbungskosten im Rahmen eines Eingliederungsverwaltungsaktes; Einstweiliger Rechtsschutz im ...

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • ra.de
  • rewis.io

    Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsverwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Bewerbungskosten im Rahmen eines Eingliederungsverwaltungsaktes; Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Bewerbungskosten im Rahmen eines Eingliederungsverwaltungsaktes; Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15

    Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16
    Es ist daher zu unterscheiden (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 13.02.2015, L 7 AS 23/15 B ER):.
  • LSG Bayern, 17.08.2012 - L 7 AS 564/12

    Die Behörde ist im Eilverfahren auch während des Beschwereverfahrens berechtigt,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.03.2016 - L 7 AS 140/16
    Allerdings könnte die Behörde einen Sanktionsbescheid auch dann erlassen, wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen würde, sie könnte diesen jedoch vorläufig nicht vollziehen (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 17.08.2012, L 7 AS 564/12 B ER).
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Dies gilt auch, obgleich vorliegend bereits ein Sanktionsbescheid ergangen ist (abweichend Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER -, [...], Rn. 25).

    Die geforderte Anzahl von vier Bewerbungen im Monat ist zudem zumutbar (siehe z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER -, [...], Rn. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER -, [...], Rn. 19).

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Die Kammer muss hier (weiterhin) nicht entscheiden, ob bzw. unter welchen genauen Umständen ein Rechtsschutzbedürfnis für einen isolierten Eilantrag gegen die Vollziehung eines Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen kann (vgl. in diesem Zusammenhang (neben den in dem vorstehenden Zitat genannten Entscheidungen) auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER - juris).

    Es spricht daher wohl mehr für den Ansatz, den Erlass eines Sanktionsbescheides (und ggf. einer Aufhebungsverfügung) nach einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt zumindest dann nicht für prozessual unzulässig zu halten, wenn die Behörde die Vollziehung dieses Sanktionsbescheides unterlässt und dies auch erklärt, wenn sie etwa selbst sofort nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG die Vollziehung aussetzt (vgl. in diesem Zusammenhang auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.03.2016 - L 7 AS 140/16 B ER - juris (Rn. 26), wonach der Erlass des Sanktionsbescheides zulässig ist, nicht aber seine Vollziehung; ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER - juris (Rn. 22) m. w. N.; ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.05.2015 - L 7 AS 365/15 B ER - juris (Rn. 16) für den Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf eine Eingliederungsvereinbarung).

  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Wenn der Betroffene hingegen nicht erkennbar gegen die ihm auferlegten Pflichten verstoße oder verstoßen habe, mache er nicht nur vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine künftige mögliche Sanktion geltend, sondern wende sich zunächst gegen die aktuelle Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten, wofür ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 1. August 2016 - L 7 AS 415/16 B ER - juris Rdnr. 28 f.; so bereits auch Bay. LSG, Beschluss vom 13. Februar 2016 - L 7 AS 23/15 B ER - juris Rdnr. 21 f.; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 24. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER - ZFSH/SGB 2016, 428 ff. = juris Rdnr. 25 f.; im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 2232/17 B ER - juris Rdnr. 3; Pfohl, in: Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz [Stand: 60. UPD, Mai 2019], § 15 SGB II Rdnr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 9 AS 1606/15
    Es unterliegt ferner keinen grundsätzlichen Bedenken, dass er bestimmte Bewerbungsverfahren von vorneherein aus der in der EGV getroffenen Kostenerstattungsregelung ausnimmt (zu online-Bewerbungen s. LSG Bayern, Beschl. v. 24. März 2016 - L 7 As 140/16 B ER, juris Rn 21).
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